Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Cocktail Kartell, im folgenden „Auftragnehmer“ genannt und dem Vertragspartner, im folgenden „Auftraggeber“ genannt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Angebotsannahme mit den AGB des Auftragnehmers einverstanden.

Andere AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und in Textform durch den Auftragnehmer zugestimmt.

Abweichungen oder Nebenvereinbarungen werden nur durch die Bestätigung des Auftragnehmers in Textform wirksam.

2. Angebot & Vertragsabschluss

Alle Angebote sind unverbindlich.

Der Vertrag ist beiderseits bindend. Seitens des Auftragnehmers ausgenommen sind: Unfall, Unglück, Verkehrsstau und Unwetter.

Bei Stornierung seitens des Auftraggebers werden eventueller Auslagen fällig.

Wird bei einem Cocktail Catering die vorab bestellte Menge an Cocktails überschritten, können nach Absprache weitere Cocktail gemixt werden. Zusätzliche Cocktails werden gemäß den Angebotspreis in Rechnung gestellt und sind nicht Verhandelbar.

Vertraglich vereinbarte, jedoch vom Auftraggeber nicht genutzte Mengen, Leistungen oder Produkte können nicht vom Rechnungsbetrag abgezogen oder verrechnet werden.

3. Zahlung

Eine Anzahlung von 50 % des voraussichtlichen Auftragswertes ist zu leisten nach Erhalt der Auftragsbestätigung. Die Anzahlungssumme wird auf der Rechnung verrechnet. Die Anzahlung kann ggf. entfallen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 7 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung fällig ohne Skonto. Nach Verzugseintritt hat der Kunde ferner die Kosten für Mahnschreiben in Höhe von jeweils 15,00 Euro zu erstatten.

4. Anforderungen vor Ort

Der Auftraggeber stellt folgendes auf eigene Kosten zur Verfügung:

  • Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe des vereinbarten Standortes
  • Bei Regen eine Überdachung der Stellfläche
  • Parkmöglichkeiten zum Beladen und Entladen vor dem Veranstaltungsort
  • Kostenlose Parkmöglichkeiten/erforderliche Parkausweise/erforderliche Messeausweise
  • Alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen

Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei. Des Weiteren ist der Auftraggeber selbst dazu verpflichtet, im Veranstaltungs- und Barbereich den Boden sowie die Wände gegen mögliche Beschädigungen durch Kratzer oder Spritzer zu sichern.

5. Fehlende oder beschädigte Gläser oder Bar

Gläser, Bar und Barequipment bleiben Eigentum vom Cocktail Kartell. Fehlende und beschädigte Gläser und Bar werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Dieser überprüft bei Lieferung die Unversehrtheit und Vollständigkeit der Gläser, der diese mit seiner Unterschrift oder einen/einer befugten Person bestätigt.

6. Versicherungen

Die vom Auftragnehmer in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die mobile Bar, etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die vom Auftragnehmer gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.

7. Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet nur, im gesetzlich vorgesehenen Rahmen, für eventuelle auftretende Schäden, an Einrichtungsgegenständen und Gesundheit der Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz nur dann verpflichtet, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.

8. Firmennamen & Logos

Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer seinen Namen sowie die Firmenlogos auf der Homepage www.cocktailkartell.com als Referenzen zu veröffentlichen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Cocktail Kartells.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragsbestätigung mit den AGB des Auftragnehmers einverstanden.

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.